FAYMONVILLE TRADE AND SERVICES - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen widersetzen sich nicht der Anwendung von den Geschäftsbedingungen, die beim Angebot oder der Auftragsbestätigung demselben Rechtsgeschäft zugrunde gelegt wurden.

2. Angebote

2.1 Unsere Angebote und sonstige Erklärungen sind in jeder Hinsicht freibleibend, soweit sie nicht schriftlich von uns bestätigt sind.

2.2 Der Verkäufer behält sich Konstruktions- und Formänderungen der Baumuster während der Lieferzeit vor, soweit der Kaufgegenstand und dessen Aussehen nicht grundlegend geändert werden.

2.3 Die Angaben in den Beschreibungen über Leistungen, Gewichte, Betriebskosten, Geschwindigkeiten usw. sind als annähernd zu betrachten.

3. Lieferung

3.1 Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers und die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

3.2 Der Verkäufer ist von der Lieferungspflicht entbunden im Falle höherer Gewalt, das heißt, bei jedem vom Verkäufer unabhängigen Grund oder wenn das Ereignis zum Teil nicht unter seiner Kontrolle liegt (u.a.: Streiks, Lieferungsverzögerung der eigenen Lieferanten, Exportverbot, Brände, interne Organisationsschwierigkeiten des Unternehmens, ...). Der Verkäufer muss nicht die Unvorhersehbarkeit und die Unwiderstehlichkeit der Störung beweisen.

3.3 Rücktritt vom Vertrag. Sollte der Käufer teilweise oder ganz grundlos von dem Vertrag zurücktreten oder die Annahme grundlos verweigern, ist der Käufer verpflichtet, eine Entschädigung von mindestens 30 % der Bestellung zu zahlen. Sollte der Verkäufer jedoch eine Entschädigung von mehr als 30 % verlangen, muss er den Umfang seines Schadens beweisen.

4. Abnahme

4.1 Der Käufer hat das Recht und die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und abzuholen.

4.2 Alle Mängel oder eventuellen Beschädigungen des Kaufgegenstandes müssen dem Verkäufer innerhalb von 3 Tagen nach dem Prüftermin mitgeteilt werden. In Ermangelung davon gilt die Lieferung als genehmigt und Mängel können demzufolge nicht berücksichtigt werden, es sei denn, dass es sich um Mängel handelt, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren. Zeigt sich ein nicht erkennbarer Mangel später, muss er dem Verkäufer unverzüglich nach der Entdeckung mitgeteilt werden, andernfalls gilt die Lieferung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachlieferung oder Nachbesserung.

4.3 Auf das Prüfungsrecht wird stillschweigend verzichtet, wenn die Prüfung innerhalb der genannten Frist nicht vorgenommen oder der Versandauftrag erteilt wird. Der Kaufgegenstand gilt dann mit der Ablieferung an den Käufer oder seinen Beauftragten als übernommen und ordnungsgemäß geliefert.

5. Gefahrübergang

Sobald der Kaufgegenstand die Fabrik verlassen oder von uns dem Transportunternehmen übergeben worden sind, reisen die Waren auf das Risiko des Käufers, und dies auch dann, wenn unsere Preise franko, FOB oder CIF sind. Wird die transportierte Ware vom Verkäufer auf Gefahr des Käufers versichert, so erkennt letzterer die Geschäftsbedingungen der vom Verkäufer abgeschlossenen Police ohne Einschränkung an.

6. Preise

6.1 Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Mehrwertsteuer, ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise «ab Werk».

6.2 Der Preis der Arbeit wird gemäß der geleisteten Arbeitszeit in Rechnung gestellt.

7. Zahlungen

7.1 Bei Neufahrzeugen ist vor der Lieferung zu zahlen. Alle anderen Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar am Sitz des Verkäufers. Vertreter sind nicht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.

7.2 Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung einer Rechnung hat der Verkäufer einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von EUR 40,00, die auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen ist, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.. Darüber hinaus sind Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu zahlen.

8. Eigentumsvorbehalt (unter Vorbehalt einer anderslautenden Regelung)

Die verkaufte Ware bleibt im vollen Eigentum des Verkäufers bis zum Tag der vollständigen Zahlung des Verkaufspreises, der Nebenkosten und der Steuern. In Ermangelung einer Zahlung kann der Verkäufer die Ware zurücknehmen und den Verkauf mittels einer einfachen schriftlichen Benachrichtigung auflösen, wenn die vorherige Inverzugsetzung nicht innerhalb von 8 Tagen befolgt wurde; dies unter Vorbehalt aller Schadenersatzansprüche.

9. Gewährleistung

9.1 Der Verkäufer leistet eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit während einer Dauer von 12 Monaten.

9.2 Innerhalb der Garantiefrist hat der Käufer Anspruch auf Beseitigung von Fehlern.

9.3 Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass der Verkäufer nicht in der Lage ist, den Mangel zu beheben. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.

9.4 Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Käufer den Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht hat oder dass der Kaufgegenstand zuvor in einem vom Verkäufer für die Betreuung nicht anerkannten Betrieb instandgesetzt worden ist.

9.5 Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

9.6 Eine weitergehende Haftung als in den vorausgehenden Bedingungen vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle anderen Ansprüche.

9.7 Die gekauften Fahrzeuge sind nicht dazu bestimmt, in den USA und/oder in Kanada eingesetzt zu werden. Der Verkäufer trägt keine Haftung für Schadensfälle, die in den USA und in Kanada mit seinen Fahrzeugen eintreten sollten. Der Käufer verpflichtet sich, diese Auflage zu beachten und sie seinen Rechtsnach-folgern aufzuerlegen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung verpflichtet der Käufer sich dazu, diese Schadensfälle selbst zu tragen und den Verkäufer von allen eventuellen Forderungen, die direkt gegen ihn gestellt würden, freizustellen.

10. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt deutsches Recht. Für alle Streitigkeiten, die der vorliegende Vertrag mit sich ziehen sollte, sind nur die Gerichte des Gerichtsbezirks AUGSBURG zuständig. Dem Verkäufer steht es indessen frei, ein anderes Gericht mit Streitfällen zu befassen.